Auslegung von Konstruktionselementen aus technischen Kunststoffen
In immer neuen Einsatzbereichen beweisen Komponenten aus technischen Kunststoffen ihre hervorragenden Eigenschaften und damit Vorteile gegenüber den klassischen Konstruktionswerkstoffen wie Stahl. Diese Eigenschaften in Verbindung mit den wirtschaftlichen Herstellverfahren im Bereich der spangebenden Fertigung zeichnen unsere Konstruktionsteile aus Kunststoff aus.
Gerne beraten wir auch Sie im Einsatz und in der Auslegung von Bauteilen aus technischen Kunststoffen. Hierzu steht Ihnen unserer Anwendungstechnik gerne mit ihrem ganzen Know-How aus vielen Einsatzbereichen zur Verfügung. Nutzen Sie unsere mehr als 50 Jahre Erfahrung und machen Sie Ihren Anwendungsfall zu unserer Herausforderung um einen gemeinsamen Nutzen zu entwickeln.
Wir unterstützen Sie von der Werkstoffauswahl bis zur konstruktiven Auslegung Ihrer Produkte. Hierzu stehen uns neben unseren Erfahrungswerten auch fundierte Berechnungsmethoden zur Verfügung.
Berechnungs- und Beratungsleistungen für Ihre Einsatzbedingungen
- Berechnung von Seilrollen incl. Lagerauslegung
- Berechnung von Zahnrädern
- Berechnung von Gleitlagern (axial und radial)
- Berechnung von Lauf- und Führungsrollen
- Berechnung von Bewegungsmuttern
- Auslegung von kunststoffgerechten Toleranzen
- Beratung zur Strahlen- und Witterungsbeständigkeit
- Beratung zum Brandverhalten
- Beratung zu Physikalischen- und Chemischen Werkstoffrichtwerten
- Beratung zur sachgerechten Lagerung
- Beratung in der fachgerechten Bearbeitung unserer Werkstoffe
Beratung im Einsatz und in Verbindung zu Lebensmitteln
Speziell für Kunststoffe gibt es seit 2011 die neue Einzelmaßnahme EU/10/2011 (der Nachfolger der Richtlinie 2002/72/EG) . Die Gründe für die beiden Verordnungen sind in der Verordnung EG/178/2002 zu lesen. Auf der nationalen Ebene müssen Europäische Verordnungen durch die Gesetzgebung umgesetzt werden. In Deutschland kümmern sich das LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) und die BedGStVO (Bedarfsgegenständeverordnung) darum.
Die Licharz GmbH prüft regelmäßig die FoodGrade-tauglichen Kunststoffe unseres Programms. Wir haben unser Labor ausgebaut und führen zur Produktionsüberwachung eigene Migrationstests durch. Die Konformitätserklärungen basieren auf Prüfungen akkreditierter Labore nach DIN EN ISO/IEC 17025. Unsere Erklärungen folgen nicht nur den Angaben des Anhangs IV der EU/10/2011, sondern auch den Leitlinien dazu. Hier ist deutlich beschrieben, welche Informationen in der Lieferkette an welcher Stelle anzugeben sind.
Soweit erforderlich lassen wir die FoodGrade-tauglichen Kunststoffe auch nach den Regeln der Food– and Drug Administration prüfen. Im Verhältnis zum europäischen Pendant sind die FDA-Zulassungen etwas einfacher zu erfüllen. Die FDA ist jedoch durch stetige Überarbeitung dabei, ihr Regelwerk zu aktualisieren.
Haben Sie Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie unsere Anwendungstechniker!